Eigenherstellung individueller Rezepturarzneimittel
Die Eigenherstellung von Arzneimitteln gehört traditionell zu den pharmazeutischen Kerntätigkeiten des Apothekers.
Im Gegensatz zu Fertigarzneimitteln kann die Rezeptur im Detail auf Ihre individuelle Behandlung abgestimmt werden.
Die bekannten Grundforderungen an Arzneimittel gelten auch für Rezepturen: Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität. So muss die Apothekerin oder der Apotheker beurteilen, ob die Arzneistoffe richtig dosiert sind, die pharmazeutische Qualität aller Bestandteile gewährleistet ist, möglicherweise bedenkliche oder obsolete Stoffe enthalten sind und das Rezepturarzneimittel über den Anwendungszeitraum chemisch, physikalisch und mikrobiologisch stabil ist. Sind Komplikationen zu erwarten, schlagen wir Alternativen vor und beraten mit dem Arzt.
Die Prüfungen der Substanzen, die für die Herstellung der Rezepturarzneimittel benötigt werden, erfolgen in unserer Apotheke unter anderem mit Hilfe eines modernen Nah-Infrarot-(NIR)-Spektometers, dem Apo-Ident-Gerät.
Im Rahmen der Qualitätssicherung nehmen wir regelmäßig an Ringversuchen des Zentrallaboratoriums deutscher Apotheker teil, welches uns die Qualität der hergestellten Arzneimittel bestätigt.