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Pflegehilfsmittel-Pauschale

Sonderfall wiederverwendbare Bettschutzeinlagen

Sie können im Formular, das Sie an die Pflegekasse zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen, zusätzlich wiederverwendbare bzw. waschbare Bettschutzunterlagen (PG 51) beantragen. Diese gehören zwar streng genommen nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, doch einige Pflegekassen erstatten die Kosten für zwei bis drei Unterlagen pro Jahr zusätzlich.

Der Vorteil: Waschbare Bettschutzeinlagen verursachen weniger Müll.

Dies sind Produkte wie

  • Einmalhandschuhe,
  • Flächen- und Handdesinfektion,
  • Bettschutzeinlagen,
  • Schutzschürzen und Mundschutz

Wir setzen ausschließlich auf hochwertige Marken- und Qualitätsprodukte.

Beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel bei einem persönlichen Besuch, Sie können den Antrag auch telefonisch bestellen oder hier downloaden. Wir übernehmen die Weiterleitung des Antrags an die zuständige Pflegekasse. Sobald uns eine Genehmigung vorliegt können Sie monatlich individuell genau die Pflegehilfsmittel aussuchen, die Sie benötigen. Die Abrechnung übernehmen wir. Ihnen entstehen keine Kosten solange Sie den monatlichen Betrag von 40,00 € nicht überschreiten.

© Apotheker Heinrich Queckenberg e.K.